Mit welchem Tarif wird der Netzstrom verrechnet?
Für den Netzbezug der Eigenverbrauchsgemeinschaft können sich die Eigentümer:innen frei für ein Stromprodukt des örtlichen Elektrizitätswerks oder für eines auf dem öffentlichen Strommarkt entscheiden. Verrechnet das Elektrizitätswerk einen Einheitstarif, so wird dieser übernommen.
Verrechnet das Elektrizitätswerk einen Hochtarif (gemeint ist der Strom, der tagsüber bezogen wird) und einen Niedertarif (Nachtstrom), so wird der Einheitstarif aus dem Durchschnitt, der effektiv angefallenen Kilowattstunden aus dem Hoch- und Niedertarif berechnet.
Nicht alle Energieversorger unterscheiden heute noch zwischen Hoch- und Niedertarif. Einige Unternehmen haben das traditionelle Modell abgeschafft und setzen auf einheitliche Tarife, unterstützt durch digitale Smart Meter und neue Preismodelle. Andere Versorger, behalten die klassische Aufteilung bei: Hochtarif gilt z.B. werktags von 7 bis 20 Uhr, in der übrigen Zeit gilt Niedertarif. Welche Regelung für Sie gilt und auch zu welchen Uhrzeiten welcher Tarif angewendet wird, hängt von Ihrem Energieanbieter ab.