ZEV (Zusammenschluss zum Eigenverbrauch)
Wer übernimmt die Vertretung des ZEV?
Die Vertretung des ZEV übernimmt in der Regel eine der folgenden Parteien, je nach Organisation des Zusammenschlusses:
- Der/die Grundeigentümer:in oder die Eigentümergemeinschaft, zum Beispiel eine Stockwerkeigentümergemeinschaft
- die Verwaltung oder Hausverwaltung
Wichtig ist, dass im ZEV-Reglement klar festgelegt ist, wer die offizielle Vertretung des ZEV innehat.